Passauer Neue Presse 08.03.2019 |

Anwohner bedanken sich Änderung der Straßenverkehrsordnung ermöglicht auch in anderen Bereichen Geschwindigkeitsbegrenzungen Schon seit einigen Jahren wünschen sich Anwohner der Fürstenzeller Straße auch im Bereich der Seniorenresidenz Passau eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, um vor allem älteren Menschen an der dortigen Bushaltestelle eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Da dafür die rechtlichen Voraussetzungen allerdings fehlten, waren der Stadt Passau die Hände gebunden. Erst eine Änderung der Straßenverkehrsordnung Mitte 2017 eröffnete den notwendigen Spielraum, so dass dem von der Geschäftsführung der Seniorenresidenz gestellten Antrag im Ordnungsausschuss nach Abstimmung mit den Fachstellen stattgegeben werden konnte. Für die nun seit Dezember 2018 geltende Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bedankten sich die Anwohner jetzt bei OB Jürgen Dupper im Rahmen eines Ortstermins. Nach Angaben der Stadtverwaltung haben seit Mitte 2017 Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen unter erleichterten Bedingungen Tempo 30 anzuordnen. In der Fürstenzeller Straße hat die Stadt Passau das nicht nur im Umgriff der Seniorenresidenz umgesetzt, sondern gleichzeitig auch einen Lückenschluss zum angrenzenden Tempo 30-Bereich vorgenommen, so dass diese Beschränkung nun zwischen der Abzweigung Hammerbachstraße und dem Ortszentrum Neustift auf einer Länge von etwa 550 Metern gilt. Darüber hinaus konnte Tempo 30 in der Neuburger Straße (Schulzentrum), Innstraße (Kinderkrippe der Universität, Adalbert-Stifter-Gymnasium, Klinikum), Kapuzinerstraße (Seniorenzentrum Innstadt-Villa, Klinik Jesuitenschlößl) und Reinhard-Raffalt-Straße (Anton-Schmidinger-Wohnheim) wegen der neuen Rahmenbedingungen realisiert beziehungsweise ausgeweitet werden.

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